TOP Ö 3: Bebauungsplan Nr. 65 – Dreiort-Ost hier Abwägung der Anregungen und/oder Bedenken der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB