TOP Ö 1: Bebauungsplan Nr. 70 - Am Klitgen hier: Abwägung der Anregungen und/oder Bedenken aus der öffentlichen Auslegung gemäß § Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB