TOP Ö 13: Bebauungsplan Nr. 14 – Zum Bauckmert -2. förmliche Änderung hier: Abwägung der Anregungen und Bedenken der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlich- keit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Empfehlung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB